§ 8 Beschränkung von Heimarbeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MuSchG%202018/8#abs-1 (1) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf Heimarbeit an eine schwangere in Heimarbeit beschäftigte Frau oder an eine ihr Gleichgestellte nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgeben, dass die Arbeit werktags während einer achtstündigen Tagesarbeitszeit ausgeführt werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MuSchG%202018/8#abs-2 (2) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf Heimarbeit an eine stillende in Heimarbeit beschäftigte Frau oder an eine ihr Gleichgestellte nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgeben, dass die Arbeit werktags während einer siebenstündigen Tagesarbeitszeit ausgeführt werden kann.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 8 MuSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Köln, 26.06.2008 – 15 K 4337/07Zitiert von 1
- BAG, 20.09.2000 – 5 AZR 924/98Zitiert von 3
- BFH, 26.10.1984 – VI R 199/80Einkommensteuer: Erfordernis tatsächlich geleisteter Arbeit für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei Mutterschutzlohn Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 – 4 S 2227/18Zitiert von 3
- LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2015 – 5 Sa 87/15Zitiert von 3
- BAG, 23.08.2017 – 10 AZR 859/16 · Pfändbarkeit von ZulagenZitiert von 36
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2024 – L 25 AS 43/24
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2024 – L 25 AS 44/24
- ArbG Herne, 24.01.2018 – 1 Ca 1931/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 MuSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.